Ihre Vorteile als Selbstzahler/in


Das Gute ist sie brauchen keine Diagnose, sondern nur den Mut und die Bereitschaft etwas zu verändern und sich zu bewegen. 

 

Da sie ,als Selbstzahler bei den Krankenkassen keinen Antrag auf Kostenübernahme stellen müssen,bleiben Sie anonym gegen über Behörden,Versicherungen,Arbeitsgeber.

 

Sie müssen nicht zuerst eine ärztliche Diagnose bekommen,wie es bei " Kassentherapien" die Regel ist.

Ihr Name und die Diagnose werden nicht von der Krankenkasse oder Versicherungen erfasst,dies kann Vorteile haben,wenn es zum Abschluss von Lebensversicherungen oder Berufsunfähigkeiten kommt,denn das kann enorme Einschränkungen für sie bedeuten,Beitragskosten gehen hoch oder sie können sogar abgelehnt werden. Ihre Therapie ist nicht aktenkundig.

     

Sie haben keine langen Wartezeiten zum Erstgespräch und dann zum Therapiebeginn.

 

Sie können sich ihren Berater/Therapeuten und das entsprechende Therapieverfahren aussuchen. Bei Kassenpatienten entscheidet oftmal der Therapeut ob er mit Ihnen arbeiten möchte und kann sich durch die unzureichende Versorgungslage an freien Psychotherapieplätze seine Patienten aussuchen.

 

 

 

In Deutschland werden drei psychotherapeutische Verfahren, sogenannte Richtlinienverfahren, von den Krankenkassen anerkannt: Die Verhaltenstherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die Analytische Psychotherapie.

Therapien, die über die Kassen abgerechnet werden, müssen einem der drei 

Richtlinienverfahren entsprechen. Andere Therapieverfahren, beispielsweise Hypnosetherapie, Körpertherapie oder Paartherapie gelten nicht als Kassenleistung und können über Krankenkassen nicht abgerechnet werden. Im Falle von privat gezahlten Psychotherapien bleibt die methodische Freiheit und mögliche Vielfalt erhalten.

 

Als Selbstzahler einer Psychotherapie sind Sie nicht an die Vorgaben der Krankenkassen bezüglich der Anzahl der Therapiestunden und deren Frequenz gebunden. Auch die Länge der Therapieeinheiten können je nach Bedarf und Möglichkeiten flexibel gestaltet werden.

Das heisst für sie- sie kommen wenn sie mich brauchen und buchen mich felxibel in Zeit/Raum. 

z.B.Hausbesuche,Begleitung zu Ämtern und Skilltraining in der KVB/Auto etc.möglich.

 

Für Selbstzahler besteht die Möglichkeit, Heilpraktiker-Kosten im Rahmen der Steuererklärung, als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen.
Informieren Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.

 

 

Bitte beachten Sie,das ein Heilpraktiker (beschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie)  keinen Arzt oder Psychotherapeuten ersetzt. 

Er ist eine gute Ergänzung um ein perfektes therapeutisches Netzwerk zu haben und ganzheitliche Gesundheit zu erlangen. Gesundheit bleibt Eigenverantwortung.